Satzung und pädagogisches Konzept stehen auch zum Herunterladen zur Verfügung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Ossenheimer Strolche“, im Nachfolgenden Verein genannt. Er hat seinen Sitz in Friedberg Ossenheim und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.
Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr. Es beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Betreuung und Gruppenerziehung von Schülern der Klassen 1 bis 6 in Kooperation und Koordination mit der Grundschule Ossenheim als Nebenstelle der Gemeinsamen Musterschule in Friedberg und dem Wetteraukreis.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung außerhalb des Unterrichts von Schulkindern in einem dazu zur Verfügung gestellten Raum innerhalb des Schulgebäudes und durch zu diesem Zweck einzustellendem Betreuungspersonal. In der betreuten Zeit besteht die Möglichkeit zum Spielen oder Hausaufgaben zu machen.
Ein aktives Engagement der Eltern ist Voraussetzung für das Funktionieren des Vereins.
§3 Gemeinnützigkeit
a) Der Verein verfolgt den in §2 genannten Zweck ausschließlich, unmittelbar und gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 01.01.1977 (§51 ff AO).
b) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
d) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
a) Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck und die Arbeit des Vereins bejahen und fördern.
b) Die Schülerbetreuung „Ossenheimer Strolche e.V.“ steht den berechtigten Ossenheimer Schülern zur Verfügung.
c) Über die Mitgliedschaft entscheidet nach schriftlicherm Antrag der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
d) Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand. Gleichzeitig wird der vom Vorstand festgesetzte Mitgliedsbeitrag fällig.
§5 Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft
a) Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, begründete Anträge vorzubringen und über Anträge abzustimmen. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
b) Der Verein und die Mitglieder seiner Organe haften nicht für die aus der Zweckerfüllung des Vereins entstehenden Gefahren oder Schäden.
c) Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in die Betreuungseinrichtung ist die Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten in dem Verein. Alles Weitere wird in der Benutzerordnung des Vereins geregelt.
d) Mitglieder mit Kindern in der Betreuung des Vereins sind zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung der Ossenheimer Strolche verpflichtet.
§6 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 01.08. jeden Jahres per Lastschriftverfahren nach Maßgabe eines Beschlusses des Vorstands fällig. Lastschriftrückläufer und evtl. daraus entstehende Kosten müssen vom Zahlungspflichtigen getragen werden.
§7 Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft endet:
b) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zum 31.07. mit einer Frist von vier Wochen möglich.
c) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn der Fortbestand der Mitgliedschaft das Vereinsinteresse ernstlich beschädigt. Dem Mitglied ist unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zu geben, mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand Stellung zu nehmen.
d) Der Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes berührt nicht dessen Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
e) Der Verein behält sich im Einzelfall vor, die Betreuung für ein Kind nicht fortzusetzen, wenn aus räumlichen, sächlichen oder personellen Gründen eine adäquate Betreuung für das betroffene Kind nicht mehr gewährleistet werden kann. Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass mittels zweier Gespräche zwischen Eltern und Vorstand keine einvernehmliche Lösung zustande kommt und anschließend ein einstimmiger Vorstandsbeschluss erfolgt. Die Gespräche sind verpflichtend. Die Gründe für den Ausschluss müssen von Seiten des Vorstands schriftlich dargelegt werden.
Der Mindestzeitraum zwischen zwei Gesprächen zum gleichen Sachverhalt soll 4 bis maximal 8 Wochen betragen, zuzüglich Ferienzeiten. Der Zeitpunkt des Ausschlusses wird individuell verhandelt.
§8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§9 Mitgliederversammlung
a) Die ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
b) Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten
c) Die Mitgliederversammlung entscheidet über eingebrachte Anträge und den Haushaltsplan des Vereins.
d) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
e) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Vorstand lädt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
f) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der Versammlungsleiter und der Protokollführer zu unterzeichnen haben.
g) Auf Verlangen einer Minderheit von 1/3 der Vereinsmitglieder und immer dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
§10 Vorstand
a) Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit ehrenamtlich. Er trägt für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben, die Verantwortung.
b) Der Vorstand setzt die Benutzer- und Gebührenordnung sowie Mitgliedsbeiträge fest.
c) Der Vorstand hat die Aufgabe, die Aufnahmekriterien festzulegen und die Auswahl zu treffen.
d) Der Vorstand besteht aus
e) Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende und der Kassenwart. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder nötig.
f) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
g) Vorstandsmitglieder können von der Mitgliederversammlung auch vor Ablauf ihrer Amtszeit abgewählt werden. Dazu bedarf es einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
h) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Die Beschlussfähigkeit besteht, wenn zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
§11 Auflösung des Vereins
a) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders einzuberufende Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ aller Mitglieder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bei der Einberufung der zweiten Mitgliederversammlung ist auf die Folge ausdrücklich hinzuweisen.
b) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grundschule Ossenheim.
§12 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 07.März 2005 errichtet und wird wirksam mit Eintragung ins Vereinsregister.
Fortschreibung Stand März 2015
Grundlage für die Betreuung ist die Beschreibung des Tätigkeitsfeldes vom Dezember 2013.
Die Aufgabe der BetreuerInnen der Ossenheimer Strolche ist es, die Betreuung, Hilfe und Versorgung der Betreuungskinder in der Betreuungszeit verantwortlich zu übernehmen. Hinzu kommen organisatorische Tätigkeiten.
1.1.1 Essen und Trinken
-Ausgeben und Bereitstellen
-Zurückstellen und Aufwärmen für Schüler, die später Unterrichtsschluss haben
- gegebenenfalls zum Essen Auffordern, bzw. Eltern über Essenssituation informieren
1.1.2 Gesundheit
- 1. Hilfe bei kleinen Verletzungen
- Unfallhilfe bei größeren Verletzungen (Information Eltern und Krankenwagen anfordern)
-Versorgung von akuter Krankheit (Eltern informieren)
1.1.3 Hygiene
-Geschirrspüler bedienen
-Hygienevorschriften bei Essensausgabe beachten
-Abfall entsorgen
-kleine Verschmutzungen (durch Schuhe oder Essen) wegfegen/-saugen
-Handtücher, Betten und Decken werden zu Hause bei Bedarf durchgewaschen
2.2 Hilfe:
2.2.1 Alltagshandlungen
-kleine Unterstützung beim Anziehen, Arbeitsmaterialien finden, Arbeitsplatz strukturieren
2.2.2 Erläuterungen
-Erklären von Aufgabenstellungen, wenn das Kind sonst keine Hausaufgaben machen kann, -bzw. Information der Eltern über Arbeitsverhalten.
- keine Förderung, aber Erläuterung von Hausaufgaben, damit die Kinder starten können, Beantwortung der Fragen der Kinder und Erinnerung an die Aufgaben
2.2.3 Achtsamkeit
-Einschaltung von Eltern, Lehrern und/ oder päd. Strolchen Beistand bei offensichtlichen Lern-, Familien- oder sonstigen Problemen
-Einschaltung von Polizei oder Krankenwagen bei gravierenden/ gefährlichen Situationen mit Information des Vorstandes
2.2.4 Unterstützung
-Einweisung neuer Strolche
-Hilfe bei Klärung , z.B. Anruf bei Eltern, wann Kind kommen soll
3.3 Betreuung:
3.3.1 Aufsicht
-Aktive Aufsicht über die Kinder (unter den örtlichen Bedingungen und mit Einverständnis der Eltern.
-Ständige Zuständigkeit, Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit für die Kinder muss gewährleistet sein
-Klärung von Konfliktsituationen
-eventuell Einleitung von Maßnahmen bei Kindern, die sich nicht an Regeln halten
3.3.2 Vorbereitung
-Einkauf
-evtl. Nachtisch zubereiten
-Tisch decken
-Bastel- und Spielangebote sichten, auswählen und vorbereiten
3.3.3 Beschäftigung
-Spiel-, Bastel – und andere Angebote
4. 4 Organisation
4.4.1 Arbeitsaufteilung
-Dienstpläne
-Dokumentation der Anwesenheit
-Essenslisten
-Führung von Bastel- und Essenskasse
4.4.2 Vereinsarbeit
-Teilnahme an Festivitäten und Aktivitäten erwünscht (optional)
4.4.3 Kooperation
-Absprachen mit Schule und anderen Einrichtungen
-gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Vereinen oder Eltern für AGs und Freizeitangebote bei den Strolchen
-Beratung in päd. Fragen in Bezug auf die Kinder und bei der Elternarbeit
-Leitung der regelmäßigen päd. Treffen
-Schnittstelle zwischen Vorstand und Betreuerinnen
-Regelung von Formalitäten, rechtlichen und finanziellen Fragen
-Anleitung der Erstellung, Weiterarbeit und Überarbeitung des Päd. Konzeptes der Betreuung
aktuelle Themen:
z.B. www.schuelerbetreuung.net
Zuständigkeiten der Betreuerinnen werden für bestimmte Bereiche festlegen:
z.B.: Bastelmaterial, Außenspielzeug, Spiele für Drinnen, Hygiene, Erste Hilfe, Rechtliche Fragen, Dienstplan, Einkauf, Handkasse u.s.w
Themen, die immer wieder auftauchen, werden vom päd. Beistand im Themen speicher aufgenommen, um diese an geeigneter Stelle zu bearbeiten und nicht zu vergessen.
einzelnen Personalgesprächen ein.
Ziel der Gespräche soll es sein, dass die wirklich gute Betreuung in Ossenheim weiterhin zur bestmöglichen Zufriedenheit aller Beteiligten ablaufen kann.
In diesem Gespräch werden Informationen und Erwartungen des Vorstandes mitgeteilt und diese im Einzelnen besprochen.
Anschließend ist Raum für die Fragen, eventuelle Probleme oder Unstimmigkeiten der Betreuerinnen in Bezug auf die Arbeit bei den Strolchen, um im Vorstand individuelle Lösungen oder Antworten zu finden.
-Eventuell päd. Tage oder gemeinsame Fortbildungen für die Betreuerinnen zu folgenden mögliche Themen:
-Bestimmung einer Gruppenleitung
-Koordinationsstunde (verpflichtende Teilnahme für die Betreuerinnen)
Umsetzung: erste päd. Fortbildung im Juni 2016 in der Grundschule in Ossenheim:
Thema: Grenzen setzen in sozialen Institutionen, Referentin: Marion Milbradt.
Eingeladen und teilgenommen haben Erzieher, Lehrer, Betreuerinnen, Leiterinnen und alle jene Menschen, die das breite Angebot für Bildung und Freizeit für Kinder in Ossenheim betreuen.
Siehe Plakat in der Betreuung.
Schüler, die zweimal ermahnt wurden (AMPEL) müssen, bevor die Eltern angerufen werden, das Strolchenregel- Reflexionsblatt (im Anhang) ausfüllen. Diese Blätter werden gesammelt, damit gegebenenfalls bei einem Elterngespräch dokumentiert ist, durch was und wie oft der Schüler stört/ auffällt.
Im Stuhlkreis wird die Situation noch einmal angesprochen, dass im Flur alles durcheinander liegt.
Anschließend werden Schuhe, Jacken, Mützen etc., die weiterhin herumfliegen, von den Betreuerinnen in einem Karton auf dem Schrank deponiert, damit die Schüler, wenn sie diese Suchen persönlich von den Betreurinnen auf ihr unordentliches Verhalten hingewiesen werden können.
Die Schaufeln sollen im Sommer wieder im Klassenraum stehen, damit die Betreuerinnen mehr kontrollieren können, wer etwas ausleiht.
Schüler, die ihr Spielzeug nicht aufräumen, sollen ins Buch geschrieben werden, damit sie am nächsten Tag kein Spielzeug mehr ausleihen dürfen.
Konsequente Verwendung des Ampelsystems! Elterngespräch nach 3x Rot und Nachhauseschicken am Tag!!!
Einheitliche Regeln (an einem Strang ziehen)
Hausaufgaben-Betreuung nach klaren und transparenten Vorgaben für Kinder, die in dieser Zeit stören.
Bitte unbedingt einhalten!!! Damit..
...die anderen Schüler in Ruhe weiterarbeiten können!
...nur der Schüler bestraft wird, der auch Unruhe verursacht.
...damit die Eltern mitbekommen, warum ihr Kind die HA nicht erledigt.
...damit das störende Kind mitbekommt, dass es auch seinen Eltern wichtig ist, dass es niemand stört.
UND VORALLEM: damit das Ampelsystem UND die Betreuerinnen glaubwürdig bleiben.
Die Betreuerinnen wollen zunächst an besonderen Tage, z.B. pädagogischer Tag an der Musterschule, Ferienbeginn nach der dritten Stunde, ...) einen kleinen Ausflug machen.
z.B.: Am 06.11. entfällt an der Musterschule und Ossenheim der Unterricht wg. Päd. Tages. Die Strolche bieten Betreuung von 7:15 Uhr bis 16:30 Uhr an. Um eine gemeinsame mit Wanderung zum Rastplatz mit Picknick machen zu können, bekommen die Eltern eine Information mit verbindlicher Anmeldung. Sie müssen sich bereit erklären, dass ihre Kinder in einer bestimmten Zeit nicht abgeholt werden können.
Informationen zur rechtlichen Situation auf dem Schulhof aus Sicht von der Schulleitung der Musterschule (Juni 2014): Alle strafrechtlich relevanten Vorkommnisse auf dem Schulhof und –Gelände müssen bei der Polizei gemeldet werden. Die Schulleitung möchte über solche Fälle informiert werden. |
Angebote nach Bedarf:
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Name Datum
So habe ich mich verhalten:
?
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Gegen diese Strolchen- oder Schulregel habe ich verstoßen:
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Das nehme ich mir vor: ☺ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________
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Unterschrift des Kindes Unterschrift der Betreuerin
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Unterschrift der Eltern